Allgemeine Geschäftsbedingungen für „MDR – Die Studiotour“
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für „MDR – Die Studiotour“ und sind wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Betreiber Media City Atelier GmbH (MCA) und dem Besucher und/oder dem Organisator der Besuchergruppe („Reiseveranstalter“). „MDR - Die Studiotour“ führt durch ausgesuchte Stationen des Mitteldeutschen Rundfunks und der media city leipzig.
2. Vertragsschluss
Angebotene Termine für die MDR-Studiotour sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
a) Ticket-Galerie GmbH
Das Angebot, verbunden mit einer vorherigen Reservierung eines Termins bei MCA, geht vom Reiseveranstalter/Besucher aus. Durch Aufnahme der Bestellung bzw. die Verbuchung des Preises bei Ticket-Galerie GmbH nimmt MCA das Angebot an.
b) Telefon
Das Angebot geht vom Reiseveranstalter/Besucher durch die Reservierung eines von mehreren durch MCA vorgeschlagener Termine aus, welcher einer Gültigkeitsfrist unterliegt. Die Angebotsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Termins durch MCA innerhalb dieser Frist.
c) schriftlich
Das Angebot geht vom Reiseveranstalter/Besucher durch das Zusenden eines Anmeldeformulars oder eines sonstigen Schreibens mit den erforderlichen Daten und dem gewünschten Termin (bzw. Alternativterminen) aus. Dieser Termine muss durch MCA und durch Reiseveranstalter/Besucher innerhalb einer Gültigkeitsfrist bestätigt werden. Erst mit fristgerecht erfolgter schriftlicher Bestätigung des gewünschten Termins durch MCA kommt der Vertrag zustande.
d) Internet
Das Angebot zum Vertragsschluss geht vom Reiseveranstalter/Besucher aus, sobald er das Feld „Abschicken“ nach korrekter Eingabe der erforderlichen Daten und gewünschten Termine angeklickt hat. Dieser Termin muss durch MCA und durch Reiseveranstalter/Besucher innerhalb einer Gültigkeitsfrist bestätigt werden. Erst diese fristgerechte schriftliche Bestätigung des gewünschten Termins durch MCA stellt die Angebotsannahme dar.
Die schriftliche Bestätigung durch MCA beinhaltet den Zeitpunkt, die Besucheranzahl, die Zusammensetzung der Besucher (Normalticket und ermäßigt) sowie die Form der Bezahlung für „MDR – Die Studiotour“.
Sollten Gültigkeitsfristen ablaufen, ohne dass eine schriftliche Bestätigung des Termins durch MCA erfolgt ist, hat der Reiseveranstalter/Besucher keinen Anspruch auf den gewünschten Termin. Der Termin war in dem Fall bereits ausgebucht und wurde an andere Interessenten vergeben.
3. Zahlung
Für die Zahlung stehen die Barzahlung am Tag der Tour sowie die Bezahlung nach Rechnungslegung zur Auswahl, wobei die Rechnung 28 Kalendertage vor dem Tourtermin dem Reiseveranstalter/Besucher zugesandt wird. Auf der Rechnung sind die Höhe der Vorauszahlung und das Zahlungsziel angegeben. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles kann MCA die Leistungserbringung ablehnen und den Reiseveranstalter/Besucher mit Stornierungskosten gem. Ziff. 4 belasten, wobei für die Berechnung der Stornierungskosten das Absenden der Ablehnungserklärung durch MCA maßgeblich ist.
Ein anteiliger Erstattungsanspruch des Reiseveranstalters bei Unterschreitung der vereinbarten Besucheranzahl am Besuchstag ist ausgeschlossen. Gleiches gilt im Hinblick auf eine gegenüber der Bestätigung abweichende Zusammensetzung der Besuchergruppe.Bei Überschreitung der vereinbarten Besucheranzahl bzw. einer abweichenden Zusammensetzung der Besuchergruppe am Besuchstag liegt es im Ermessen der MCA eine Nachberechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl und -zusammensetzung vorzunehmen. Eine Nachberechnung wird stets dann erfolgen, wenn die maximale Gruppengröße von 25 Personen überschritten wird.
4. Rücktritt, Stornierungsfristen und -kosten
Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind MCA sowie Reiseveranstalter/Besucher berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum 22. Tag vor dem Tourtermin erfolgt der Rücktritt kostenfrei, bei Rücktritt zwischen dem 21. und dem 8. Kalendertag vor dem Termin trägt Reiseveranstalter/Besucher 50 % des Preises, bei Rücktritt vom 7. Kalendertag an ist Reiseveranstalter/Besucher zur vollen Begleichung des Preises verpflichtet.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MCA.
Erfolgt der Rücktritt durch MCA, wird die bezahlte Vergütung in voller Höhe an den Reiseveranstalter zurück erstattet. Weiterer Schadensersatz bei Rücktritt durch MCA nach Ablauf der Stornierungsfrist ist ausgeschlossen.
5. Recht zur inhaltlichen und zeitlichen Änderung der Führung
Die MCA behält sich das Recht vor, die Führung auf Grund betrieblicher Notwendigkeiten inhaltlich und/oder im Ablauf zu verändern bzw. die Anfangs- und Endzeiten anzupassen.
6. Gruppenzusammenstellung
Die MCA behält sich das Recht vor, die Besuchergruppe hinsichtlich der Anzahl der Besucher nach eigenem Ermessen zusammenzustellen. Dies gilt auch für die Zusammenfassung der Gruppe mit weiteren Gruppen (siehe auch Ziff. 3)
7. Fotografieren, Filmaufnahmen
Fotografieren und das Aufzeichnen von Filmen während „MDR - Die Studiotour“ sind aus rechtlichen (insbes. urheberrechtlichen) Gründen grundsätzlich untersagt. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die jeweiligen Besucher entsprechend zu unterrichten. MCA kann jedoch im Einzelfall während der Tour das Fotografieren/Filmen genehmigen.
8. Mitnahme von Hunden
Das Mitführen von Hunden (außer Blindenhunden) ist auf dem Gelände des Mitteldeutschen Rundfunk nicht gestattet. Gäste, die dennoch einen Hund mitbringen, werden von der Studiotour ausgeschlossen und vom Sicherheitsdienst zum Ausgang begleitet.
9. Haftung
Haftungsansprüche gegen die MCA, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt MCA keine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten durch den Reiseveranstalter/Besucher.
Eine Haftung der MCA besteht jedoch, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, der Anspruch aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Wird die MCA infolge höherer Gewalt an der Leistungserbringung oder -erfüllung gehindert, hat der Reiseveranstalter/Besucher keinerlei Ansprüche gegen die MCA. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. Unterbrechungen infolge Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen (z.B. Stromausfälle) sowie Naturereignisse.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Leipzig. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. MCA und Reiseveranstalter/Besucher verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich ihr möglichst nahe kommenden, rechtlich zulässigen Bestimmung zu ersetzen.
Stand: 13.12.2010
Media City Atelier GmbH
Altenburger Straße 13
04275 Leipzig
Geschäftsführer:
Thomas Melzer
Link:
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